Die gemeinschaftliche Ausübung des freien Berufes als Beratende Ingenieure. Zweck der Partnerschaft ist die von Lieferinteressen unabhängige Übernahme von Leistungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, insbesondere Planungs-, Beratungs-, Überwachungs- und Betreuungsaufgaben sowie insbesondere die Übernahme von Projektsteuerungs-, Baumanagement- und Baucontrollingleistungen auf dem Gebiet des Hochbaus, Tiefbaus und des Städtebaus.