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Code: mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (017)
Gegenstand
Die rechtliche und steuerliche Beratung und Vertretung Dritter. Im Rahmen des § 59 a BRAO können neben Rechtsanwälten auch andere Berufsträger der wirtschafts- und rechtsberatenden Berufe in die Gesellschaft als Partner aufgenommen werden (§ 2 Gegenstand des Partnerschaftsvertrages).