Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (017)
Gegenstand
Die Beratung in betriebswirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Angelegenheiten sowie die Durchführung von gesetzlichen Prüfungen, soweit berufsrechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen. Vorbehaltsaufgaben sind nicht Gegenstand der Partnerschaft.