Die gemeinsame Berufsausübung in Form einer Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung nach dem Partnerschaftsgesellschaftsgesetz und die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbarten Tätigkeiten gem. § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG ist. |