Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (017)
Gegenstand
Das Tätigwerden im Rahmen des Steuerberatungsgesetzes sowie die Beratung in wirtschaftlichen, finanziellen, organisatorischen und sonstigen wirtschaftlichen Fragen sowie die Durchführung aller damit in Zusammenhang stehenden Aufgaben einschließlich der Durchführung von Treuhandgeschäften. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.