Code: vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Partner (030)
Gegenstand
Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43a Abs. 4 WPO sowie § 33 in Verbindung mit § 57 Abs. 3 StBerG, insbesondere 1. Betriebswirtschaftliche Prüfungen von Jahresabschlüssen, 2. Betriebswirtschaftliche Beratung und Begutachtungen, 3. die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen, 4. die treuhänderische Verwaltung/Tätigkeit für Mandanten, 5. Beratungen in rechtlichen Angelegenheiten nach Maßgabe der für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Steuerberatungsgesellschaften geltenden Vorschriften, 6. Wirtschaftsberatungen im weitesten Sinne.