Die von Lieferinteressen unabhängige Erbringung von Leistungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, insbesondere Planungs-, Beratungs-, Überwachungs- und Betreuungsaufgaben auf dem Gebiet des Hochbaus und des Städtebaus, und die Beratung - mit Ausnahme einer Rechtsberatung - von Architekten und Ingenieuren sowie die Vornahme aller dazu förderlichen Maßnahmen und Rechtsgeschäfte.