Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (017)
Gegenstand
Gemeinschaftliche Ausübung des Freien Berufs als Architekt, Stadtplaner, Brandschutzplaner und Generalplaner. Die Partner sind verpflichtet, diesen Zweck zu fördern.