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Code: mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (017)
Gegenstand
Der Gegenstand der Partnerschaft ist die Beratung und Vertretung in Rechts- angelegenheiten (§ 59 c II BRAO) und hierzu die gemeinsame Ausübung des Anwalts berufs der Partner. Im Rahmen des § 59 c BRAO können auch andere Berufsträger der wirtschafts- und rechtsberatenden Berufe in die Partnerschaft aufgenommen werden. Die Partnerschaft ist berechtigt alle Geschäfte zu tätigen, die dem Zweck der Partnerschaft unmittelbar dienen.