Tag der ersten Eintragung: 06.06.2005 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 02.06.2006.
(1) Gegenstand der Partnerschaft ist die gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner in den Bereichen Landschaftsarchitektenleistungen, Landschaftsplanung, Dorferneuerung und Gutachten. (2) Die Partnerschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen, welche den Gegenstand der Partnerschaft unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind. (3) Die Partnerschaft kann durch Aufnahme weiterer Partner erweitert werden. Dabei ist der Gegenstand der Partnerschaft zu wahren. Die Aufnahme weiterer Partner kann nur mit Zustimmung der beiden vertragsschließenden Partner erfolgen.