Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (017)
Gegenstand
Die gemeinschaftliche Berufsausübung als Steuerberater im Rahmen des berufsrechtlich zulässigen Umfangs, also die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen und das Ausüben von nach dem Berufsrecht der Steuerberater vereinbaren Tätigkeiten eines Steuerberaters.