Jeder Partner vertritt die Partnerschaft jeweils einzeln.
Gegenstand
Gegenstand der Partnerschaft ist die gemeinsame Ausübung des freien Berufs des Arztes in Form einer Partnerschaftsgesellschaft (PartG), die nach dem Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) und dem Berufsrecht der Ärzte, insbesondere der Berufsordnung (BOÄ M-V) geführt wird. Die Partner betreiben zur gemeinsamen vertragsärztlichen und privatärztlichen Tätigkeit eine örtliche ärztliche Berufsausübungsgemeinschaft, um die erweiterten Möglichkeiten der modernen apparativen Diagnostik und Therapie für die Patientenversorgung zu nutzen und um einer Vielzahl von Patienten ein breites Spektrum qualifizierter ärztlicher Leistungen anbieten zu können.