Die Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten. Daneben kann die Partnerschaft freiberufliche Beratungs- und Schulungsleistungen in Bezug auf organisatorische und technische Aspekte im Bereich Recht und Compliance erbringen, soweit diese Tätigkeiten mit dem Beruf des Rechtsanwalts, insbesondere seiner Stellung als unabhängigem Organ der Rechtspflege, vereinbar sind und das Vertrauen in die anwaltliche Unabhängigkeit nicht gefährdet wird. Eine gewerbliche Tätigkeit ist ausgeschlossen.