Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (052)
Gegenstand
Die gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner in ihrer jeweiligen Eigenschaft als Architekten, namentlich die Erbringung von freiberuflichen Leistungen aus den Bereichen Architektur, Innenarchitektur und Stadtplanung sowie zugehörige Beratungsleistungen.