Die gemeinschaftliche Berufsausübung als Ingenieurbüro im Rahmen des berufsrechtlich zulässigen Umfangs, also das Ausüben von nach dem Berufsrecht der Bauingenieure anfallenden Tätigkeiten für Tragwerksplanung, vorbeugender Brandschutz, Schallschutz und Wärmeschutz.