der Zusammenschluss als selbständig tätige Hebammen und zur eigenverantwortlichen Berufsausübung berechtigte Angehöriger freier Berufe auf Grund eines gleichgerichteten oder integrierenden diagnostischen oder therapeutischen Zweckes bei der Heilbehandlung am Menschen durch räumlich nahes und koordiniertes Zusammenwirken zur gemeinschaftlichen Berufsausübung zur Führung eines gemeinsamen Beleghebammenteams