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Code: mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (017)
Gegenstand
Die gemeinschaftliche Berufsausübung als Steuerberater im Rahmen des gesetzlichen und berufsrechtlich zulässigen Umfangs, also die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen und das Ausüben von nach dem Berufsrecht der Steuerberater vereinbarten Tätigkeiten eines Steuerberaters. Weiterer Gegenstand der Partnerschaft ist die Ausübung des freien Berufs des Wirtschaftsprüfers im Rahmen des gesetzlichen und berufsrechtlich zulässigen Umfangs.