Erbringung von Architekten- und Planungsleistungen der HOAI, der Leistungsphasen 1 - 5 komplett, sowie der Leistungsphasen 6 -8 hinsichtlich der baukünstlerischen Oberleitung, die Erbringung von Bausachverständigenleistungen im Sachgebiet "Schäden an Gebäuden" sowie Beratungs-, ggfs. Steuerungs- und Koordinationsleistungen.