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Code: Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (051)
Gegenstand
gemeinsamen Ausübung des Anwaltsberufs der Gesellschafter sowie des Weiterbetriebs des als Bürogemeinschaft angeschlossenen Notariats Dr. Bergner. Im Rahmen des § 59 a BRAO können auch andere Berufsträger der wirtschafts- und rechtsberatenden Berufe in die Gesellschaft aufgenommen werden.