Die Partnerinnen schließen sich als selbständig tätige Hebammen und zur eigenverantwortlichen Berufsausübung berechtigte Angehörige freier Berufe auf Grund eines gleichgerichteten oder integrierenden diagnostischen oder therapeutischen Zweckes bei der Heilbehandlung am Menschen durch räumlch nahes oder koordiniertes Zusammenwirken zur gemeinschaftlichen Berufsausübung zur Führung einer gemeinsamen Hebammenpraxis als Partnerschaftsgesellschaft zusammen.