der gemeinschaftliche Betrieb eines Landschaftsarchitekturbü ros, insbesondere die Übernahme von Planungs-, Beratungs-, Überwachungs- und Betreuungsaufgaben auf dem Gebiet der Landschaftsarchitektur sowie die Beteiligung an öffentlichen und nicht öffentlichen Ausschreibungen für landschaftsarchitektonische Vorhaben, Stadtplanung und damit einhergehende Tätigkeiten.