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Code: Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (052)
Gegenstand
Gegenstand der Partnerschaft ist die gemeinsame Ausübung des Zahnarztberufes der Gesellschafter. Die Partnerschaftsgesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu tätigen, die dem Gesellschafts-zweck unmittelbar dienen, insbesondere auch sich im Rahmen der beruflichen Vorschriften an an-deren Unternehmen zu beteiligen sowie Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten.