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Code: Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (052)
Gegenstand
Gemeinschaftliche Berufsausübung als beratende Ingenieure. Die Partnerschaft ist berechtigt, sämtliche gesetzlich und berufrechtlich zulässigen Geschäfte und Maßnahmen zu betreiben, die zur Verwirklichung des Gesellschaftszweckes erforderlich oder nützlich sind.