Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (017)
Gegenstand
die gemeinsame Berufsausübung der Partner als Barrister-at-law und Sachverständige in interdisziplinärer Partnerschaft in einer national und international wirtschaftsrechtIich ausgerichteten Sozietät, wobei primär die Tätigkeit betreffend der Beratung und Vertretung in RechtsangeIegenheiten ausgeübt wird. Die Sozietät kann alle Tätigkeiten ausüben, die geeignet sind, dem Zweck der PartnerschaftsgeseIIschaft im weitesten Sinne zu dienen. Eine gewerbliche Tätigkeit ist ausgeschlossen.