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Code: mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (017)
Gegenstand
Jeder übt in der Partnerschaft den Beruf des Steuerberaters aus. Gegenstand der Partnerschaft sind demgemäß alle geschäftsmäßigen Hilfeleistungen in Steuersachen sowie die damit vereinbarten Tätigkeiten gemäß § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG.