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Code: Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (052)
Gegenstand der Partnerschaftsgesellschaft ist die gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner als Rechtsanwälte und Steuerberater sowie die Vornahme aller dazu förderlichen Maßnahmen und Rechtsgeschäfte.