Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (017)
Gegenstand
gemeinschaftliche Berufsausübung als Rechtsanwälte. Dazu gehört jede berufsbezogene Tätigkeit (also etwa auch das Tätigwerden als Schiedsrichter/in, Testamentsvollstrecker/in, wenn nicht testamentarisch anderweitig verfügt, Nachlassverwalter/in oder Insolvenzverwalter/in