Gegenstand der Partnerschaft sind die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bzw. Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 i.V.m. § 43 a Abs. 4 WPO sowie § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG, insbesondere die Durchführung betriebswirtschaftlicher Prüfungen, Prüfung von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen, Beratung und Vertretung in Steuersachen sowie allgemeine Hilfeleistung in Steuerangelegenheiten und bei der Erfüllung steuerlicher Pflichten.