Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (052)
Gegenstand
Die Beratung und das Training von Unternehmen, Körperschaften des öffentlichen Rechts und Non-Profit-Organisationen im Bereich von Organisation, Führung, Fortbildung, Kommunikation und Vertrieb.