Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (017)
Gegenstand
Gegenstand der Partnerschaft ist die Durchführung von Prüftätigkeiten an Kraftfahrzeugen aller Art sowie die unabhängige und selbstständige Tätigkeit als Sachverständiger zur Erstellung von Gutachten.