Jeder Partner vertritt einzeln. Partner können ermächtigt werden, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
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Code: mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (017)
Gegenstand
Die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten einschließlich der Rechtsberatung durch Übernahme von Anwaltsaufträgen, die nur durch die in den Diensten der Gesellschaft stehenden, zugelassenen Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen unabhängig, weisungsfrei, eigenverantwortlich, unter Beachtung ihres Berufsrechts und, soweit vom Mandanten gewünscht, unter Beachtung der persönlich vertrauensvollen Beziehung zwischen Rechtsanwaltsgesellschaft und Mandanten ausgeführt werden.