Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (052)
Gegenstand
Die gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner als Patentanwälte am Sitz der Gesellschaft einschließlich der Durchführung aller dazu erforderlichen Maßnahmen und Rechtsgeschäfte.