Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (017)
Gegenstand
Die gemeinschaftliche Ausübung des Rechtsanwaltsberufes, gegebenenfalls gemeinsam mit weiteren geeigneten und zulässigen freien Berufen (z.B. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Notaren).