Jeder Partner vertritt einzeln. Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
gemeinschaftliche Berufsausübung der Gesellschafter als Rechtsanwälte (ggf. mit weiteren Partnern als Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater) sowie die Vornahme aller mit diesem Zweck im Zusammenhang stehenden und förderlichen Maßnahmen und Rechtsgeschäfte.