Jeder Partner vertritt einzeln. Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
Gegenstand geändert, nun: Gemeinsame Berufsausübung zur Erbringung von Wirtschaftsprüfer- und Steuerberaterleistungen sowie die betriebswirtschaftliche Beratung auf der Grundlage der für die genannten Berufe geltenden gesetzlichen Vorschriften und Berufsordnungen. Vorbehaltsaufgaben der Wirtschaftsprüfer sind nicht Gegenstand der Partnerschaft. Diese Aufgaben werden von Wirtschaftsprüfern, die Gesellschafter der Partnerschaft sind, außerhalb der Partnerschaft erbracht. Die Partnerschaft wird ausschließlich freiberuflich und nicht gewerblich tätig.