Die gemeinschaftliche Berufsausübung als Ingenieure im Rahmen des berufsrechtlich zulässigen Umfangs, also die geschäftsmäßige Beratung und Unterstützung in der Entwicklung von eingebetteten Systemen sowie die Ausübung von nach dem Berufsrecht der Ingenieure vereinbarten Tätigkeiten. |