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Code: mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (017)
Gegenstand
Die gemeinschaftliche Ausübung des Rechtsanwaltsberufs. Jeder Partner verpflichtet sich, seine Arbeitskraft grundsätzlich vollständig der Partnerschaft zu widmen, die von ihm wahrzunehmende Mandate unter Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben mit der erforderlichen Sorgfalt zu bearbeiten und sich auf seine Tätigkeitsgebieten regelmäßig fortzubilden.