Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (052)
Gegenstand
Berufliche Betreuungen und Verhinderungsbetreuungen; Unternehmensberatungen und Projektmanagement; Schulungen wirtschaftswissenschaftlicher und betreuungsrechtlicher Art.