Jeder Partner vertritt einzeln. Partner können ermächtigt werden, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gegenstand
Gegenstand der Partnerschaft ist die gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner als Rechtsanwälte und Steuerberater in einer Partnerschaft im Sinne des Partnerschaftsgesetzes.