Jeder Partner vertritt einzeln. Partner können ermächtigt werden, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
Die gemeinschaftliche Berufsausübung als Rechtsanwälte:innen im Rahmen des berufsrechtlichen zulässigen Umfangs.