Jeder Partner vertritt einzeln. Partner können ermächtigt werden, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
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Code: mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (017)
Gegenstand
Die gemeinschaftliche Berufsausübung als Steuerberater (insbes. § 2 StBerG), und als Wirtschaftsprüfer (insbes. nach § 2 WPO), soweit das jeweilige Berufsrecht die jeweilige Tätigkeit als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer zulässt.