| Gegenstand | Die Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten. Hierzu zählt auch die Akquise von Mandanten durch Seminare, Schulungen, Workshops u. ä. im Rahmen des § 59 a BRAO können auch andere Berufsträger der wirtschafts- und rechtsberatenden Berufe in die Gesellschaft aufgenommen werden. |