Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (051)
Gegenstand
Die außergerichtliche und gerichtliche Rechtsanwaltstätigkeit und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Umfasst vom Gesellchaftszweck ist auch die insolvenznahe Beratung von Gläubigern, Schuldnern und anderen Beteiligten an Insolvenzverfahren.