Jeder Partner vertritt einzeln. Partner können ermächtigt werden, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
Gegenstand der Partnerschaft ist die gemeinschaftliche Ausübung des Rechtsanwaltsberufes der Partner im Rahmen des berufsrechtlichen zulässigen Umfangs.