Jeder Partner vertritt einzeln. Partner können ermächtigt werden, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
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Code: mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (017)
Gegenstand
Die gemeinsame Ausübung des freien Berufs als Beratende Ingenieure im Rahmen des berufsrechtlich zulässigen Umfangs. Die Berufspflichten der Beratenden Ingenieure i.S.d. § 17 HmbIngG werden von der Partnerschaft beachtet.