| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder Partner vertritt einzeln. Jeder Partner ist befugt, alle Handlungen gesellschaftsrechtlicher Art mit der Gesellschaft und solchen Gesellschaften, an denen die Partner beteiligt sind, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. |