Jeder Partner vertritt einzeln. Partner können ermächtigt werden, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
Gegenstand der Partnerschaft ist die geschäftsmäßige Hilfeleistung in steuerlichen Angelegenheiten sowie die Tätigkeit eines vereidigten Buchprüfers nach den §§ 128 ff. WPO.