Jeder Partner vertritt einzeln. Partner können ermächtigt werden, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
Die gemeinsame Berufsausübung von Ingenieurs- und Forschungstätigkeiten in einer Berufsausübungsgemeinschaft in der Rechtsform einer Partnerschaftsgesellschaft im Sinne des PartGG.