| Gegenstand | Die Wahrnehmung von Berufsaufgaben nach § 1 des Bremischen Architektengesetzes in der jeweils gültigen Fassung; Ausübung der freiberuflichen Tätigkeiten, die dem Berufsstand des Architekten entsprechen und Erbringung insbesondere der in der Honorarordnung für Architekten (HOAI) aufgeführten Architektenleistungen. |