mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die gemeinsame ärztliche Berufsausübung im Rahmen eines oder mehrerer Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) nach § 95 SGB V zur Erbringung aller hiernach zulässigen ärztlichen und nichtärztlichen Leistungen.